Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

JS-Media - Social Media Agentur Dresden - Enderstraße 94, 01277 Dresden

(nachfolgend „JS-Media“)

§ 1 Anwendungsbereich und B2B-Klausel

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen JS-Media und dem Kunden, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Keine Verträge mit Verbrauchern: JS-Media schließt ausschließlich B2B-Verträge. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen. Der Kunde versichert mit Vertragsschluss, als Unternehmer bzw. Kaufmann zu handeln. Ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB (Fernabsatzrecht) besteht daher nicht.

(3) Vorrang dieser AGB: Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn JS-Media ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch, wenn JS-Media in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Leistungen von JS-Media und Mitwirkung des Kunden

(1) Leistungsumfang: JS-Media erbringt für den Kunden – je nach individueller Vereinbarung – Dienstleistungen im Bereich Social-Media-Marketing und Content-Produktion. Dies umfasst insbesondere die Erstellung von digitalem Content (z. B. authentische Kurzvideos wie Reels unter 1 Minute, Longform-Videos über 5 Minuten, Fotos, Karussell-Beiträge), die Entwicklung von Content-Strategien, die laufende Remote-Betreuung der Social-Media-Präsenzen des Kunden sowie nach Absprache Vor-Ort-Dreharbeiten. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet JS-Media nicht die Herbeiführung eines bestimmten Werkerfolgs.

(2) Kein geschuldeter Erfolg: JS-Media garantiert keinen konkreten wirtschaftlichen oder werblichen Erfolg. Insbesondere übernimmt JS-Media keine Gewähr für das Erreichen bestimmter Ergebnisse (etwa eine bestimmte Anzahl neu gewonnener Mitarbeiter, Kunden oder Umsätze durch die erstellten Inhalte oder Werbeanzeigen). Werden bestimmte Zielgrößen oder Kennzahlen (z. B. Reichweite, ROI, Conversion Rates) vereinbart, so stellen diese lediglich angestrebte Ziele dar, keinen Erfolg im Sinne eines Werksvertrags nach §§ 631 ff. BGB, für den JS-Media haften würde. Ein Anspruch des Kunden auf das tatsächliche Erreichen solcher Ziele besteht nicht.

(3) Mitwirkungspflichten des Kunden: Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Mitwirkungshandlungenvollständig, richtig und zeitgerecht zu erbringen, die für die Leistungserbringung durch JS-Media erforderlich sind. Dazu zählt insbesondere, dass der Kunde JS-Media rechtzeitig alle notwendigen Informationen, Materialien (z. B. Logos, Produktbilder, Zugangsdaten zu Social-Media-Accounts etc.) und Freigaben für erstellte Inhalte zur Verfügung stellt. Unterlässt oder verzögert der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert oder verzögert dadurch die Leistungserbringung durch JS-Media, bleibt der Vergütungsanspruch von JS-Media davon unberührt.

(4) Abnahme von Content / Genehmigung von Vorschlägen: Der Kunde ist verpflichtet, erstellte Inhalte und Konzeptvorschläge von JS-Media zeitnah zu prüfen und entweder freizugeben oder eventuelle Änderungswünsche klar zu formulieren. Lehnt der Kunde wiederholt Content-Vorschläge von JS-Media ab, die inhaltlich dem vereinbarten Briefing entsprechen und objektiv geeignet sind, ohne triftigen Grund, so gilt die entsprechende Leistung als erbracht und der Inhalt als genehmigt. In einem solchen Fall ist JS-Media berechtigt, die Arbeit an weiteren Anpassungen einzustellen; der Vergütungsanspruch bleibt bestehen.

(5) Leistungsgestaltung und Technologiewechsel: Im Hinblick auf die von JS-Media geschuldeten Leistungen steht JS-Media ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu. JS-Media entscheidet im Rahmen des Vertrags frei nach billigem Ermessen über die konkrete Ausgestaltung der Leistung, soweit dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. Insbesondere darf JS-Media Technologien, Software-Tools oder Methoden nach eigenem Ermessen auswählen oder während der Vertragslaufzeit wechseln, sofern die Qualität der Leistungen dadurch nicht beeinträchtigt wird.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Form des Vertragsschlusses: Der Vertragsabschluss zwischen JS-Media und dem Kunden kann schriftlich (durch Unterzeichnung eines Vertragsdokuments) oder fernmündlich erfolgen. Ein fernmündlicher Vertragsschluss kann z. B. in einem Videotelefonat, Telefonat oder vergleichbaren Remote-Meeting erfolgen.

(2) Übereinstimmende Willenserklärungen: Kommt der Vertrag fernmündlich zustande, so geschieht dies durch mündliche Angebots- und Annahmeerklärungen beider Parteien im Gespräch, die inhaltlich übereinstimmen. JS-Media kann den mündlich geschlossenen Vertrag anschließend in Textform bestätigen. Ein schriftlicher Vertrag oder eine schriftliche Bestätigung von JS-Media spiegelt im Zweifel den Inhalt der getroffenen Vereinbarungen wider.

§ 4 Zahlungen, Preise und Bedingungen

(1) Preise und Umsatzsteuer: Sämtliche von JS-Media genannten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. JS-Media wird dem Kunden eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer ausstellen.

(2) Fälligkeit der Vergütung: Die Vergütung für die vereinbarten Leistungen wird – sofern nicht im Angebot abweichend geregelt – mit Rechnungsstellung sofort fällig. Der Kunde verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag unverzüglich nach Erhalt der Rechnung auf das angegebene Konto von JS-Media zu überweisen.

(3) Zahlungsmittel: Zahlungen an JS-Media haben ausschließlich per Überweisung auf das in der Rechnung benannte Bankkonto zu erfolgen. Andere Zahlungsmethoden (insbesondere Lastschrift, Kreditkarte, PayPal oder ähnliche Zahlungsdienste) werden nicht akzeptiert, es sei denn, sie wurden im Einzelfall schriftlich vereinbart.

(4) Fremdkosten und Reisekosten: Sämtliche Fremdkosten, die im Rahmen der Leistungserbringung anfallen und nicht von JS-Media selbst zu vertreten sind, trägt der Kunde. Dazu gehören insbesondere Kosten für Drittdienstleistungen(z. B. Gebühren für Werbeanzeigen auf Social-Media-Plattformen, Lizenzgebühren für Stock-Material, Tools von Drittanbietern) oder Materialkosten. Falls für die Vertragserfüllung Reisen oder Vor-Ort-Termine erforderlich sind, werden die entstehenden Reisekosten vom Kunden übernommen (inkl. Fahrtkosten, Übernachtung, Spesen nach tatsächlichem Aufwand oder nach vorher vereinbarten Pauschalen).

(5) Aufrechnung und Zurückbehaltung: Eine Aufrechnung gegen Forderungen von JS-Media ist für beide Vertragsparteien nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Entsprechendes gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts. Der Kunde darf Zahlungen nur insoweit zurückhalten, wie sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt oder von JS-Media anerkannt wurde.

§ 5 Zusatzleistungen und gesonderte Vergütung

(1) Definition Zusatzleistungen: Unter Zusatzleistungen verstehen die Parteien solche Leistungen oder Liefergegenstände, die nicht ausdrücklich im Hauptvertrag oder Angebot als Leistungsumfang enthalten sind, aber vom Kunden darüber hinaus gewünscht oder in Anspruch genommen werden. Solche Zusatzleistungen werden gesondert vergütet. JS-Media wird den Kunden vor Erbringung etwaiger Zusatzleistungen auf die dadurch entstehenden Mehrkosten hinweisen, sofern sie nicht bereits im Voraus vereinbart wurden.

(2) Beispiele und Kategorien: Typische Zusatzleistungen, die außerhalb eines vereinbarten Paket-Umfangs liegen, sind insbesondere (ohne Abschließigkeit):


  • Kurzvideos (unter 1 Minute Länge) – sofern mehr Kurzvideos erstellt werden sollen als im Paket enthalten
  • Longform-Videos (über 5 Minuten Länge) – über den vereinbarten Umfang hinausgehende längere Videoproduktionen
  • Fotos – zusätzlich zu den im Basispaket vereinbarten Fotoproduktionen
  • Karussell-Beiträge (Mehrbild-Posts) – über den vereinbarten Umfang hinausgehende zusätzliche Posts dieser Art
  • Zusätzliche Beratungssitzungen (Strategie- oder Feedback-Calls, Workshops etc. jenseits der inkludierten Anzahl)
  • Zusätzliche Personas – Erstellung weiterer Zielgruppen-Profile über die vereinbarte Anzahl hinaus
  • Zusätzliche Skripte – Ausarbeitung weiterer Video- oder Content-Skripte, die nicht im Grundumfang enthalten sind


(3) Preise und Abrechnung: Die konkrete Menge und Vergütung etwaiger Zusatzleistungen wird im Einzelfall entweder im Hauptvertrag festgelegt oder vor Ausführung separat vereinbart. Sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist, gelten für Zusatzleistungen die üblichen Vergütungssätze von JS-Media gemäß aktueller Preisliste oder Angebot. Zusatzleistungen werden grundsätzlich nach Aufwand oder Stückzahl abgerechnet und ebenfalls mit Rechnung gestellt. Die Zahlung für Zusatzleistungen ist vom Kunden wie in § 4 vorgesehen zu leisten.

(4) Abgrenzung zum Leistungsumfang: Ein Mehrbedarf an Leistungen wird nur nach vorheriger Freigabe durch den Kunden erbracht (kein einseitiges Überschreiten des Budgets durch JS-Media). Der Kunde hat somit volle Kontrolle über das Anfallen etwaiger Mehrkosten.

§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Mindestlaufzeit: Der Vertrag hat, sofern im individuellen Hauptvertrag nichts Abweichendes geregelt ist, die im Hauptvertrag angegebene Mindestlaufzeit. Ist keine Mindestlaufzeit ausdrücklich vereinbart, beträgt diese 3 Monate ab Vertragsbeginn.

(2) Verlängerung: Soweit die Parteien eine automatische Verlängerung des Vertrags vereinbart haben, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Wurde keine automatische Verlängerung vereinbart, endet der Vertrag mit Ablauf der festen Vertragsdauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

(3) Ordentliche Kündigung: Eine ordentliche (fristgerechte) Kündigung des Vertrags vor Ablauf der Mindestlaufzeitist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist eine ordentliche Kündigung zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Start der Leistungserbringung (Betreuungsbeginn). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Form der Kündigung: Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (mindestens in Textform, z. B. per E-Mail, sofern im Einzelfall ausreichend, oder per Brief/Fax). JS-Media wird dem Kunden den Erhalt einer Kündigungserklärung auf Verlangen bestätigen.

§ 7 Verzug des Kunden / Rücktritt

(1) Kein Leistungsbeginn vor Zahlung und Mitwirkung: Fristen und Termine für die Leistungserbringung durch JS-Media beginnen erst zu laufen, nachdem der vereinbarte Vorauszahlungsbetrag bzw. die erste fällige Vergütung beim Konto von JS-Media eingegangen ist und der Kunde alle für die Leistung notwendigen Informationen, Unterlagen und Mitwirkungen vollständig an JS-Media übermittelt hat. Verzögert der Kunde diese Voraussetzungen, verschieben sich vereinbarte Leistungsfristen entsprechend.

(2) Leistungsverweigerungsrecht bei Zahlungsverzug: Befindet sich der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist JS-Media berechtigt, weitere vertragliche Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrags zurückzuhalten oder zu verweigern. JS-Media wird dem Kunden eine entsprechende Mahnung mit angemessener Nachfrist setzen, bevor Leistungen ausgesetzt werden.

(3) Verzug bei Ratenzahlung: Wurde Ratenzahlung vereinbart und der Kunde gerät mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug, wird der gesamte noch offene Restbetrag der vereinbarten Vergütung sofort zur Zahlung fällig. In einem solchen Fall ist JS-Media berechtigt, die weitere Leistungserbringung einzustellen und den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

(4) Ausschluss eines freien Rücktrittsrechts: Gesetzlich etwa vorgesehene freie Kündigungs- oder Rücktrittsrechte des Kunden (insbesondere gemäß §§ 648, 648a BGB bei Dienstverträgen) werden im Rahmen dieses B2B-Vertrages ausgeschlossen, soweit zulässig. Der Kunde kann den Vertrag also nicht ohne wichtigen Grund vorzeitig beenden, ohne zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet zu bleiben.

(5) Verzugszinsen und Mahngebühren: Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden ist JS-Media berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB zu verlangen. Gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz pro Jahr. Ferner kann JS-Media im Verzugsfall eine Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von derzeit 40 € geltend machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Verzugsschaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist. Für jede darüberhinausgehende Mahnung nach Verzugseintritt kann JS-Media zudem eine pauschale Mahngebühr von 5,00 €erheben, sofern nicht im Einzelfall ein höherer Schaden nachgewiesen wird. Die Geltendmachung weitergehenden Verzugsschadens (z. B. Kosten eines Inkassobüros oder Rechtsanwalts) bleibt JS-Media vorbehalten.

§ 8 Erfüllung der Leistungen

(1) Leistungserbringung und Subunternehmer: JS-Media wird die vereinbarten Dienstleistungen fachgerecht und mit der erforderlichen Sorgfalt erbringen. JS-Media ist berechtigt, sich zur Vertragserfüllung der Mitarbeit Dritter (Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer) zu bedienen, soweit dies für den Kunden keine Nachteile in Bezug auf Qualität und Timing der Leistung zur Folge hat.

(2) Dienstvertrag, kein Werkvertrag: Dem Kunden ist bewusst, dass JS-Media – sofern nicht ausdrücklich abweichend schriftlich vereinbart – Dienstleistungen erbringt und kein Werk schuldet. Insbesondere ist die Erstellung von Inhalten oder Strategien als Dienstleistung zu verstehen, nicht als Erfolgsgarantie. Auf Verlangen des Kunden wird JS-Media diesem innerhalb angemessener Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Leistungenerteilen (z. B. Tätigkeitsnachweise, Reportings über erstellten Content, veröffentlichte Beiträge etc.), um Transparenz über den Leistungsstand zu gewährleisten.

(3) Hinderung durch den Kunden: Sollte JS-Media an der Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen gehindert sein und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden (z. B. fehlende Zuarbeit, verspätete Freigaben, nachträgliche umfangreiche Änderungswünsche, Terminverschiebungen durch den Kunden), bleibt der Anspruch von JS-Media auf die vertraglich vereinbarte Vergütung hiervon unberührt. Ein solches kundenbedingtes Leistungshindernis stellt keine Pflichtverletzung von JS-Media dar.

§ 9 Schutzrechte Dritter an Kundenvorlagen

Der Kunde gewährleistet, dass alle Materialien, Vorlagen, Daten oder Inhalte, die er JS-Media zur Verfügung stellt (z. B. Logos, Grafiken, Fotos, Texte, Musik, Videomaterial, Marken usw.), frei von Rechten Dritter sind oder dass er über die notwendigen Nutzungsrechte bzw. Genehmigungen verfügt, damit JS-Media diese Materialien im Auftrag des Kunden vertragsgemäß verwenden darf. Der Kunde stellt JS-Media insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten aufgrund der vom Kunden gelieferten Inhalte gegen JS-Media geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 10 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

(1) Einräumung von Nutzungsrechten: Der Kunde erhält an den von JS-Media im Rahmen des Vertrags erstellten und gelieferten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht-ausschließliches Nutzungsrecht. Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrags sind alle im Zuge der Leistungserbringung geschaffenen Inhalte, Werke und Leistungen oder Teile davon, welche JS-Media für den Kunden erstellt hat. Dazu zählen insbesondere – jedoch nicht abschließend – alle erstellten Informationen, Dokumente, Ausarbeitungen, Foto- und Videoaufnahmen, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Know-how, entworfene Werbeanzeigen, Grafiken oder Zeichnungen, bereitgestellte (elektronische) Dateien und Datensammlungen, erstellte Konzepte (z. B. Redaktionspläne, Content-Strategien), definierte Personas/Zielgruppenprofile, ausgearbeitete Skripte sowie sonstige kreative Leistungen. Solange solche Arbeitsergebnisse noch nicht in endgültiger Form fertiggestellt sind, gelten auch die entsprechenden Zwischenergebnisseals Arbeitsergebnisse im Sinne dieser Regelung.

(2) Bedingung vollständiger Zahlung: Die Einräumung der in Absatz 1 genannten Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung durch den Kunden. JS-Media kann dem Kunden die Nutzung der Arbeitsergebnisse bis zur vollständigen Zahlung vorläufig untersagen.

(3) Ratenzahlung: Ist Raten- oder Teilzahlung vereinbart, geht das Nutzungsrecht erst mit Zahlung der letzten fälligen Rate vollständig auf den Kunden über. Bis zur vollständigen Begleichung aller Raten bleibt JS-Media Inhaber aller Rechte an den gelieferten Arbeitsergebnissen.

(4) Weitergabe und Bearbeitung: Die Weitergabe der Arbeitsergebnisse oder von daraus abgeleiteten Inhalten an Dritte – auch an verbundene Unternehmen des Kunden – ist ohne vorherige Zustimmung von JS-Media ausgeschlossen. Der Kunde erhält das Nutzungsrecht ausschließlich für eigene Unternehmenszwecke. Bearbeitungen oder Änderungen der urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnisse durch den Kunden oder durch Dritte sind nur mit vorheriger Zustimmung von JS-Media zulässig (vgl. § 23 UrhG); gesetzliche zwingende Bestimmungen bleiben unberührt.

(Hinweis: Hiervon unberührt bleibt selbstverständlich das Recht des Kunden, die von JS-Media gelieferten Inhalte im Rahmen der eingeräumten einfachen Nutzungsrechte z. B. auf seinen Social-Media-Kanälen zu veröffentlichen, zu vervielfältigen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen – genau dafür werden die Inhalte erstellt.)

§ 11 Referenznennung und Vertraulichkeit

JS-Media ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden berechtigt, die Zusammenarbeit mit dem Kunden sowie die für den Kunden erbrachten Leistungen als Referenz zu benennen. Insbesondere wird JS-Media den Namen, das Firmenlogo des Kunden oder konkrete erstellte Inhalte nicht ohne Einwilligung des Kunden zu Werbezwecken oder in Eigenwerbung (z. B. auf der Website von JS-Media oder in Präsentationen) verwenden. Ohne eine solche Zustimmung behandelt JS-Media die Zusammenarbeit vertraulich und wird den Kunden gegenüber Dritten nicht als Referenzkunden anführen. Diese Verpflichtung gilt nicht, soweit der Kunde selbst die Zusammenarbeit öffentlich gemacht hat oder zwingende gesetzliche Mitteilungspflichten bestehen.

§ 12 Haftung von JS-Media

(1) Haftungsbeschränkung: JS-Media haftet dem Kunden gegenüber auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von JS-Media, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet JS-Media nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf [Kardinalpflicht]); in diesem Fall ist die Haftung von JS-Media jedoch beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

(2) Datenverlust und Produkthaftung: In den Grenzen von Absatz 1 haftet JS-Media nicht für Datenverluste oder Programmfehler, die vom Kunden zu vertreten sind. Eine Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger, gefahrenentsprechender Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus ausdrücklich übernommenen Garantien bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

(3) Handeln Dritter / Plattformen: JS-Media haftet nicht für Umstände, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. Dem Kunden ist insbesondere bewusst, dass Drittanbieter und Plattformbetreiber (z. B. Facebook, Instagram, LinkedIn, TikTok oder Google) nach deren eigenen Richtlinien jederzeit berechtigt sind, einzelne vom Kunden beauftragte Werbeanzeigen, Beiträge oder Kampagnen zu sperren, zu entfernen oder Accounts zu deaktivieren. Für eine solche Vorgehensweise Dritter übernimmt JS-Media keine Haftung, ebenso wenig für sonstige unvorhersehbare Eingriffe Dritter (z. B. Hackerangriffe auf Social-Media-Accounts des Kunden, technische Ausfälle bei Plattformen etc.).

(4) Sonstige Ansprüche: Im Übrigen ist die Haftung von JS-Media – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden und Folgeschäden, soweit nicht gesetzlich zwingend gehaftet wird. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten jeweils auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von JS-Media.*

§ 13 Datenschutz

(1) Einhaltung der DSGVO durch den Kunden: Der Kunde stellt sicher, dass er bei der Übermittlung personenbezogener Daten an JS-Media die einschlägigen Datenschutzbestimmungen, insbesondere die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), einhält. Insbesondere wird der Kunde nur solche personenbezogenen Daten an JS-Media weitergeben, für die er eine rechtmäßige Verarbeitungsgrundlage besitzt (z. B. Einwilligungen der Betroffenen oder sonstige Berechtigungen).

(2) Freistellung bei Datenschutzverstößen: Der Kunde stellt JS-Media von jeder Haftung und sämtlichen Nachteilenfrei, die JS-Media aus einer Verletzung der DSGVO oder des BDSG durch den Kunden im Rahmen der Zusammenarbeit entstehen, es sei denn, JS-Media hat den betreffenden Verstoß ausnahmsweise selbst zu vertreten. Dazu zählen auch etwaige von Behörden oder Dritten gegen JS-Media gerichtete Forderungen oder Bußgelder aufgrund von Datenschutzverstößen, die auf eine Pflichtverletzung des Kunden zurückgehen, einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

(3) Datenverarbeitung durch JS-Media: JS-Media wird sämtliche personenbezogenen Daten des Kunden sowie dessen Mitarbeiter, Kunden oder sonstiger Dritter, die im Zuge der Vertragsdurchführung bekannt werden, vertraulich und gemäß den anwendbaren Datenschutzgesetzen behandeln. JS-Media verwendet diese Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung oder auf Basis einer sonstigen gesetzlichen Erlaubnis. Soweit JS-Media für den Kunden personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet (z. B. beim Schalten von Werbeanzeigen über Kunden-Accounts, Verwalten von Kontakten etc.), werden die Parteien ggf. eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO abschließen. Weitere Informationen zum Umgang mit Daten durch JS-Media können der Datenschutzerklärung auf der Website von JS-Media entnommen werden.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Schriftform und Vorrang individueller Absprachen: Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags und der vorstehenden AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Individuell zwischen JS-Media und dem Kunden getroffene Vereinbarungen (einschließlich nachträglicher Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Nachweis des Inhalts derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch JS-Media maßgeblich.

(2) Rechtswahl und Gerichtsstand: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort ist der Sitz von JS-Media. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – Dresden (Deutschland). JS-Media ist jedoch berechtigt, Ansprüche gegen den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand geltend zu machen.

(3) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall, dass der Vertrag oder diese AGB Regelungslücken enthalten sollten.

(4) Keine abweichende Verwendung: Die Verwendung dieser AGB ist ausschließlich für Verträge mit JS-Media vorgesehen. Eine Änderung der Person des Auftragnehmers (Vertragsübernahme durch Dritte) bedarf der Zustimmung von JS-Media.*

Anlage 1 - Formelle Leistungsbeschreibung

Anlage 1 - Formelle Leistungsbeschreibung

Modul 1 – Strategie & Remote-Content-Betreuung

Modul 1 umfasst die vollständige Remote-Betreuung der Social-Media-Kanäle des Kunden. Der Leistungsumfang beinhaltet insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • Zielgruppenanalyse: Durchführung einer detaillierten Analyse der Zielgruppen des Kunden.
  • Content-Strategie: Entwicklung einer individuellen Social-Media-Content-Strategie auf Basis der Analyseergebnisse.
  • Content-Ideen & Skripte: Laufende Erstellung von Content-Ideen sowie bei Bedarf Ausarbeitung von Skriptvorschlägen für Beiträge oder Videos.
  • Videoschnitt & Aufbereitung: Professioneller Schnitt und Aufbereitung von vorhandenem Videomaterial des Kunden.
  • Planung & Veröffentlichung: Erstellung eines Redaktionsplans in Abstimmung mit dem Kunden sowie terminierte Veröffentlichung der Beiträge (Reels, Posts, Fotos etc.) gemäß Plan.
  • Performance-Analyse: Regelmäßige Analyse der Performance der Beiträge und Optimierung der Inhalte auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse.


Zusatzleistungen in Modul 1: Das Modul beinhaltet ohne Aufpreis die Ausarbeitung von zwei Zielgruppen-Personas(unabhängig vom gebuchten Beitragsvolumen, sofern vertraglich nichts Abweichendes festgelegt wurde) zur genaueren Definition der anzusprechenden Publikumsegmente. Außerdem wird monatlich ein einstündiger Strategie-Videocall angeboten, um Ergebnisse zu besprechen und weitere Maßnahmen zu planen. Die Teilnahme an diesem Strategiegespräch ist ein freiwilliges Angebot – der Kunde ist nicht verpflichtet, den monatlichen Call wahrzunehmen.


Hinweis: Eine Vor-Ort-Produktion von Inhalten ist in Modul 1 nicht enthalten.

Modul 2 – Full-Service inkl. Drehtag vor Ort

Modul 2 bietet eine vollumfängliche Social-Media-Betreuung und enthält alle Leistungen von Modul 1. Darüber hinaus umfasst dieses Full-Service-Paket eine professionelle Vor-Ort-Produktion von Medieninhalten im Unternehmen des Kunden:

  • Foto- und Videoproduktion vor Ort: Erstellung authentischer Foto- und Videoaufnahmen in den Räumlichkeiten des Kunden durch den Dienstleister. Die Anzahl und der zeitliche Umfang der Vor-Ort-Drehtage werden im individuellen Angebot festgelegt. Falls im Vertrag keine genaue Anzahl von Drehtagen definiert ist, ist mindestens ein Drehtag vor Ort in Modul 2 inklusive.
  • (Alle weiteren Leistungen aus Modul 1 – Strategieentwicklung, Content-Ideen, Skripterstellung, Videoschnitt, Planung/Veröffentlichung, Performance-Analyse – sind ebenfalls Bestandteil von Modul 2.)


Zusatzleistungen in Modul 2: Wie in Modul 1 sind auch hier zwei Zielgruppen-Personas inklusive (unabhängig vom gebuchten Beitragsvolumen, sofern vertraglich nichts Abweichendes vereinbart wurde). Ebenfalls ist ein monatlicher einstündiger Strategie-Call zur Besprechung der Social-Media-Performance und strategischen Planung vorgesehen. Die Teilnahme an diesem regelmäßigen Strategiegespräch ist freiwillig und kann vom Kunden bei Bedarf in Anspruch genommen werden.

Durch die Kombination aus strategischer Remote-Betreuung und ergänzender Vor-Ort-Produktion erhält der Kunde mit Modul 2 ein Rundum-sorglos-Paket für seine Social-Media-Präsenz.

Strategieberatung (Einzelstunden)

Die Strategieberatung (Einzelstunden) umfasst individuelle Beratungsleistungen im Bereich Social-Media-Marketing. Der Anbieter berät den Kunden gezielt zu Themen wie Strategieentwicklung, Auswahl geeigneter Plattformen, Definition der Zielgruppen sowie Content-Planung. Die Beratung erfolgt in der Regel online (z. B. via Video-Call) und kann auf Wunsch des Kunden durch ein schriftliches Protokoll der wichtigsten Erkenntnisse ergänzt werden.

Die Vergütung für die Strategieberatung erfolgt auf Stundenbasis und beträgt 200 € pro Zeitstunde, abgerechnet im 15-Minuten-Takt.


Operative Umsetzungsleistungen – insbesondere die Erstellung oder Veröffentlichung von Inhalten – sind nicht Bestandteil dieses Beratungsmoduls.

Strategie-Sprechstunde (Regelmäßige Beratung)

Die Strategie-Sprechstunde (regelmäßige Beratung) ist ein Beratungsangebot für Kunden, die fortlaufende strategische Unterstützung im Social-Media-Marketing wünschen. Dieses Modul entspricht inhaltlich der oben beschriebenen Strategieberatung, findet jedoch in fest vereinbarten, regelmäßigen Abständen statt (beispielsweise wöchentlich oder monatlich, je nach Vertragsvereinbarung). Die Termine und die Vergütungsmodalitäten werden vertraglich festgelegt, sodass der Kunde eine verbindliche, wiederkehrende Beratung erhält.


In der Strategie-Sprechstunde werden genau wie bei der Einzelstunden-Beratung Themen der Social-Media-Strategie, Plattform-Auswahl, Zielgruppendefinition und Content-Planung behandelt – jedoch mit dem Vorteil einer kontinuierlichen Begleitung. Dies ermöglicht es, auf neue Entwicklungen zeitnah zu reagieren und die Social-Media-Strategie des Kunden laufend zu optimieren. Auf Wunsch wird nach jeder Session ein kurzes Protokoll erstellt. 


Operative Umsetzungsleistungen sind auch in diesem Modul nicht enthalten, da der Fokus auf der strategischen Beratung liegt.


Anlage 2 – Zusatzleistungen & Vergütung

Anlage 2 – Zusatzleistungen & Vergütung

Zusätzlich zu den im Hauptvertrag vereinbarten Leistungen gelten für über den vereinbarten Umfang hinausgehende Zusatzleistungen folgende Konditionen:

#
Zusatzleistung
Einheit
Netto-Einzelpreis
1Kurzvideos (unter 1 Minute) pro Video
120€
2
Longform-Videos (über 5 Minuten, maximal 12 Minuten)
pro Video
300€
3
Fotos
pro Bild
60€
4
Karussellbeiträge (Mehrbild-Postings)
pro Beitrag
130€
5
Zusätzliche Beratungseinheit
pro Stunde
200€
6Zusätzliche Persona
pro Zielgruppenprofil
80
7Zusätzliches Skript
pro Skript
40€

Hinweis: Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Abrechnung erfolgt monatlich nach tatsächlichem Verbrauch
. Zusatzleistungen werden nur erbracht, wenn sie vom Kunden ausdrücklich beauftragt oder freigegeben wurden.

AGB Stand: 18.11.2025